ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


SONNSAIL.AT

Seefahrtschule Sonnberger GBR

 

1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum jeweiligen Angebot von SONNSAIL.AT kann entweder

·      online unter dem link „ANMELDUNG“,

·      schriftlich

·      oder per E-Mail erfolgen.

Nach der Anmeldung wird ein entsprechendes Angebot mitsamt Rechnung (entweder als pdf-Anhang per Mail oder postalisch) verschickt. Insbesondere Segel- oder Motortörns (Segelyacht oder Motoryacht) weisen bei Einzel- oder Gruppenbuchungen auf der Rechnung eine Anzahlung und eine Restzahlung auf. Mit Einlangen des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrages (bei Segel- oder Motortörns die Anzahlung) am angegebenen Konto von SONNSAIL.AT, wird der Vertrag für beide Teile verbindlich.

Auf ausgewiesenen Prüfungstörns haben Prüfungskandidaten bei der Anmeldung Vorrang; erst ca. 2 Monate vor Törnantritt kann einer bis dahin vorbehaltlichen Anmeldung von Nicht-Prüflingen im Interesse der Prüflinge stattgegeben werden.

 

 

2. Bezahlung

Die Teilnahme an alle Veranstaltungen von SONNSAIL.AT ist nur nach vorangehender vollständiger Bezahlung möglich. Die jeweils gültigen Zahlungsziele sind auf der ausgesandten Rechnung dargestellt. Bei Buchung eines Segel- oder Motortörns sind die Anzahlung sofort nach Rechnungserhalt und die Restzahlung je nach Vorgaben der beauftragten Charteragentur (meist ca. 6 -8 Wochen vor Törnantritt) fällig.

Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Zahlenden.

 

 

3. Preisbestimmung bei Segel- oder Motortörns; Teilnehmerzahl

Der Preis für Buchungen von Einzelpersonen eines Segel- oder Motortörns setzt sich hauptsächlich aus dem Preis der gecharterten Yacht (abhängig von Größe und Saison) und den Kosten des Skippers zusammen. Hinzu kommen eine anteilige Prämie für die Versicherung (s. Pkt. 6), eventuelle Anreisekosten des gestellten Skippers (s. Pkt. 8) und die Bordkassa (Hafengebühren, Treibstoffkosten, Lebensmittel, etc.).

Der konkrete Preis pro Person ergibt sich aus der Gesamtsumme geteilt durch die konkrete Teilnehmerzahl, wobei kalkulatorisch von mindestens vier Teilnehmern ausgegangen wird (Gesamtkosten des Törns geteilt durch vier). Melden sich für einen Törn letztlich weniger Personen an, so kann der Törn in Abstimmung mit den angemeldeten Teilnehmern nur um einen aliquot höheren Preis durchgeführt werden. Die maximale Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Art des Segel- oder Motortörns:

·      bei Trainingstörns: Kojenanzahl minus Skipper

·      bei Prüfungstörns: Kojenanzahl minus Skipper und Prüfer (maximale Teilnehmerzahl laut jeweils geltender Prüfungsordnung)

Der Preis für Buchungen von Gruppen bestimmt sich vorwiegend aus dem Preis der gecharterten Yacht (abhängig von Größe und Saison) und den Kosten des Skippers. Hinzu kommen eine anteilige Prämie für die Versicherung (s. Pkt. 6), eventuelle Anreisekosten des gestellten Skippers (s. Pkt. 8) und die Bordkassa (Hafengebühren, Treibstoffkosten, Lebensmittel, etc.).

 

Allfällige im Programm angeführte Flug- oder Anreisepreise sind unverbindlich, haben lediglich informativen Charakter und beziehen sich auf den dabei jeweils angeführten Zeitpunkt. Reisebuchungen können nach Absprache mit dem/den Teilnehmer(n) auch stellvertretend von SONNSAIL.AT im Namen aber auf Rechnung der einzelnen Teilnehmer durchgeführt werden.

 

 

4. Leistungsänderungen bei Veranstaltungen

Wenn bei Segel- oder Motortörns oder anderen Veranstaltungen von SONNSAIL.AT aufgrund von besonderen Umständen, insbesondere Wetteränderungen und von anderen, außerhalb des Einflussbereiches von SONNSAIL.AT liegenden Umständen das von SONNSAIL.AT vorgegebene und geplante Ausbildungsziel teilweise oder zur Gänze nicht erreicht werden kann, behält sich SONNSAIL.AT das Recht vor, einzelne Teilbereiche oder das geplante Ausbildungsziel abhängig von den genannten Umständen zu ändern. Dies betrifft gleichermaßen entsprechende Änderungen vor oder während einer Veranstaltung. Allfällige mit einer darauf gerichteten Begründung erhobene Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

5. Rücktritt

Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich oder per E-Mail binnen 14 Tagen vom Vertragsabschluss zu erfolgen. Bei einer verspäteten Rücktrittserklärung besteht die Möglichkeit der Nennung einer geeigneten Ersatzperson. Die Beurteilung der Eignung der Ersatzperson obliegt jedoch SONNSAIL.AT und erfolgt im Sinne der  anderen Teilnehmer und des Zieles der Veranstaltung.

Bei rechtzeitigem Rücktritt sind von beiden Seiten alle erhaltenen Leistungen auf jene Art zurückzustellen, wie sie geleistet wurden, sofern die Parteien im Einzelnen nichts anderes bestimmen.

Durch einen Rücktritt vom Vertrag entstehende Mehrkosten trägt der Teilnehmer.

Allfällige zusätzlich auftretende Stornokosten bei Rücktritt von Segel- oder Motortörns richten sich nach den Bestimmungen der beauftragten Charteragentur und werden – soweit vereinbart – von SONNSAIL.AT stellvertretend, in dessen Namen und auf dessen Rechnung für den zurückgetretenen Teilnehmer mit dieser verrechnet.

 

 

6. Versicherungen

Der Abschluss einer Reisestornoversicherung und einer Unfallversicherung wird dringend empfohlen. Versicherungen können nach Absprache mit dem/den Teilnehmer(n) von SONNSAIL.AT unentgeltlich im Namen und auf Rechnung der einzelnen Teilnehmer gesammelt organisiert werden.

Der Abschluss einer Charterkautionsversicherung bei Segel- oder Motortörns ist Voraussetzung für eine Teilnahme, die anteilige Prämie wird dem Gesamtpreis zugerechnet. Falls jedoch alle Teilnehmer den Abschluss einer Charterkautionsversicherung einstimmig ablehnen, so weist SONNSAIL.AT ausdrücklich darauf hin, dass die Hinterlegung der bei Törnantritt erforderlichen Kaution auf deren eigenes Risiko erfolgt. 

 

 

 

7. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen von SONNSAIL.AT erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die vertragliche Haftung von SONNSAIL.AT gegenüber Verbrauchern ist, sofern keine Schäden an Personen vorliegen, auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges und generell auf SONNSAIL.AT zuzurechnendes Handeln beschränkt. Eine Haftung von SONNSAIL.AT für verlorene Törntage im Zusammenhang mit Pannen und Schäden an der gecharterten Yacht ist ausgeschlossen (siehe dazu auch Punkt 4).

 

 

8. An- und Abreisekosten

Die An- und Abreise der Teilnehmer zu und von einer Veranstaltung von SONNSAIL.AT liegt in deren Verantwortungsbereich und muss von diesen eigenverantwortlich organisiert werden. SONNSAIL.AT weist ausdrücklich darauf hin, dass keine derartigen Leistungen Vertragsinhalt werden und dementsprechend von SONNSAIL.AT auch keine diesbezügliche Haftung übernommen wird.

Der Teilnehmer ist für das Beschaffen notwendiger Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen und das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich.

Die Kosten der An- und Abreise des Skippers bei Segel- oder Motortörns wird von den Teilnehmern anteilig übernommen (üblicherweise durch Mitnahme in einem PKW und anteiliger Transportkostenersatz).

 

 

9. Gemeinkosten bei Segel- oder Motortörns

Die Bordkassa ist von allen Teilnehmern (ausgenommen ist der Skipper) anteilig zu füllen. Aus der Bordkassa werden üblicherweise sämtliche mit einem Törn zusammenhängende Gemeinkosten (Nahrungsmittel, Reinigungsmittel, Treibstoffkosten des Bootes, Hafengebühren, etc.) bestritten, eine genaue Bestimmung dieser Kosten sowie die Nominierung des Bordkassiers wird vor Törnantritt gemeinsam durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bordkassa lediglich der Finanzierung entsprechenden Bedarfs der Crewmitglieder dient und insbesondere SONNSAIL.AT daraus keinerlei Gewinn erzielt.

 

 

10. Gemeinkosten bei Prüfungsveranstaltungen

Bei allen Prüfungsveranstaltungen (Theorie- und Praxisprüfungen) sind von den Kandidaten anteilig die nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Prüfungsverbandes anfallenden Kosten zu tragen. Dies sind insbesondere die Prüferspesen nach den geltenden Sätzen.

 

 

 

Stand Jänner 2015

Änderungen vorbehalten